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Bewerbungsfrist 01.02.2026

Ansprechpersonen bei inhaltlichen und fachlichen Fragen:
Dr. Franziska Schulz
Professorinnenprogramm 2030
0431 210-1883
franziska.schulz@haw-kiel.de

Dr. Marike Schmeck
Gleichstellungsbeauftragte
0431 210-1880
marike.schmeck@haw-kiel.de




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Das Professorinnenprogramm des Bundes und der Länder zielt darauf, die Gleichstellung von Frauen und Männern in Wissenschaft und Forschung an deutschen Hochschulen zu befördern, die Repräsentanz von Frauen auf allen Qualifikationsstufen im Wissenschaftssystem nachhaltig zu verbessern und die Anzahl von Wissenschaftlerinnen in akademischen Spitzenpositionen zu steigern.

Im Rahmen des Professorinnenprogramms 2030 vergibt die HAW Kiel

Promotionsstipendien (Grund- und Abschlussstipendien) für Wissenschaftlerinnen in frühen Karrierephasen

zur Förderung von Promotionsvorhaben in allen Fachbereichen, insbesondere im technischen Bereich.

Mit einem Grundstipendium können Promotionsvorhaben gefördert werden, an denen die Bewerberin zum Bewerbungszeitpunkt seit weniger als einem Jahr arbeitet. Das Grundstipendium hat eine Laufzeit von bis zu drei Jahren. Die Bewilligung erfolgt zunächst für ein Jahr. Es ist wünschenswert, dass die Stipendiatin während dieser Zeit einen zusätzlich vergüteten Lehrauftrag an der HAW Kiel in Rücksprache mit dem jeweiligen Fachbereich im Umfang von vier Semesterwochenstunden übernimmt.

Die Fertigstellung von fortgeschrittenen Promotionsvorhaben kann mit einem Abschlussstipendium gefördert werden. Das Abschlussstipendium soll eine Dauer von einem halben Jahr nicht überschreiten.

Antragsberechtigt sind:

  • Promotionsstudentinnen und Absolventinnen der HAW Kiel,
  • Studentinnen der HAW Kiel, die ihre Abschlussthesis angemeldet haben und ihr Studium in absehbarer Zeit beenden werden,
  • weitere weibliche Hochschulmitglieder der HAW Kiel und weibliche Drittmittelbeschäftigte der FuE-Zentrum FH Kiel GmbH, die sich zum Zeitpunkt der Bewerbung in einem aktuellen Beschäftigungsverhältnis befinden oder deren Beschäftigungsende max. drei Monate zurückliegt (sollte Letztgenanntes der Fall sein, bitte entsprechenden Nachweis erbringen).

Grundvoraussetzung für die Förderung durch ein Grund- und Abschlussstipendium ist in jedem Fall, dass das Promotionsvorhaben durch eine*n Professor*in der HAW Kiel betreut wird.

Die Förderung sollte spätestens ein halbes Jahr nach Bewerbungsschluss dieser Ausschreibung beginnen.

Die Höhe der monatlichen Stipendienrate richtet sich nach der Satzung der Fachhochschule Kiel über die Förderung des wissenschaftlichen und des künstlerischen Nachwuchses (Promotionsstipendienordnung 2022), zuletzt geändert am 26. Juni 2025, und beträgt derzeit 1.650 Euro. Zusätzlich werden jeder Stipendiatin auf Antrag einmalige Sonderzuwendungen für Sach- und Reisekosten, die im Zusammenhang mit der Promotion stehen, zur Verwendung innerhalb des Bewilligungszeitraums bereitgestellt.

Als Bewerbungsunterlagen sind einzureichen:

Für ein Grundstipendium:

  • Bewerbungs- und Motivationsschreiben (eine DIN-A4-Seite), das die Gründe für die Bewerbung erläutert,
  • voraussichtlicher Zeitplan zum Promotionsvorhaben (für drei Jahre),
  • tabellarischer Lebenslauf,
  • Nachweis des Hochschulabschlusses (Kopie des Hochschulabschlusszeugnisses) bzw., falls der entsprechende Abschluss zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vorliegt, Nachweis über die Anmeldung der Abschlussthesis plus eine aktuelle Leistungsübersicht,
  • Empfehlungsschreiben eines*r das Promotionsvorhaben betreuenden Professor*in der HAW Kiel über die persönliche und fachliche Eignung der Kandidatin,
  • formloser Nachweis über die Zusage eines*r betreuenden Professor*in der Universität bzw. Institution, an der das Promotionsvorhaben durchgeführt wird. Für den Fall, dass die Promotion im Rahmen einer Zweitmitgliedschaft eines*r Professor*in der HAW Kiel an einer Universität betreut wird und dieselbe Person auch das oben erwähnte Empfehlungsschreiben verfasst, wird neben einer formlosen Zusage über die Betreuung im Rahmen der Zweitmitgliedschaft noch ein weiteres formloses Empfehlungsschreiben seitens eines*r weiteren Professor*in der HAW Kiel erbeten. Gleiches gilt für den Fall, dass die Promotion am Promotionskolleg Schleswig-Holstein durchgeführt wird und der*die betreuende Professor*in der HAW Kiel auch das oben erwähnte Empfehlungsschreiben verfasst. Das Schreiben über die Annahme als Doktorandin muss der HAW Kiel vor Antritt des Stipendiums vorgelegt werden.

Für ein Abschlussstipendium:

  • Bewerbungs- und Motivationsschreiben (eine DIN-A4-Seite), das die Gründe für die Bewerbung sowie die Tatsache erläutert, dass die Arbeit an der Dissertation binnen des beantragten Förderzeitraums bzw. binnen eines halben Jahres abgeschlossen werden kann,
  • voraussichtlicher Zeitplan zum Promotionsvorhaben (für die beantragte Förderdauer bzw. für ein halbes Jahr),
  • tabellarischer Lebenslauf,
  • Nachweis des Hochschulabschlusses (Kopie des Hochschulabschlusszeugnisses),
  • ein Empfehlungsschreiben des*der hauptbetreuenden Professor*in über die persönliche und fachliche Eignung der Kandidatin sowie eine Beurteilung dazu, dass die Arbeit an der Dissertation grundsätzlich binnen des beantragten Förderzeitraums bzw. binnen eines halben Jahres abgeschlossen werden kann,
  • Nachweis über die Annahme als Doktorandin.

Auf die Vorlage von Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen.

Bewerbungen mit vollständigen Unterlagen sind online bis zum 01.02.2026 über das **Online-Bewerbungsportal** zu richten an die zentrale Gleichstellungsbeauftragte der HAW Kiel, Frau Dr. Marike Schmeck, Sokratesplatz 1, 24149 Kiel.