| Bewerbungsfrist | 01.02.2026 |
Ansprechpersonen bei inhaltlichen und fachlichen Fragen:
Dr. Franziska Schulz
Professorinnenprogramm 2030
0431 210-1883
franziska.schulz@haw-kiel.de
Dr. Marike Schmeck
Gleichstellungsbeauftragte
0431 210-1880
marike.schmeck@haw-kiel.de
Das Professorinnenprogramm des Bundes und der Länder zielt darauf, die Gleichstellung von Frauen und Männern in Wissenschaft und Forschung an deutschen Hochschulen zu befördern, die Repräsentanz von Frauen auf allen Qualifikationsstufen im Wissenschaftssystem nachhaltig zu verbessern und die Anzahl von Wissenschaftlerinnen in akademischen Spitzenpositionen zu steigern.
Im Rahmen des Professorinnenprogramms 2030 vergibt die HAW Kiel
zur Förderung von Promotionsvorhaben in allen Fachbereichen, insbesondere im technischen Bereich.
Mit einem Grundstipendium können Promotionsvorhaben gefördert werden, an denen die Bewerberin zum Bewerbungszeitpunkt seit weniger als einem Jahr arbeitet. Das Grundstipendium hat eine Laufzeit von bis zu drei Jahren. Die Bewilligung erfolgt zunächst für ein Jahr. Es ist wünschenswert, dass die Stipendiatin während dieser Zeit einen zusätzlich vergüteten Lehrauftrag an der HAW Kiel in Rücksprache mit dem jeweiligen Fachbereich im Umfang von vier Semesterwochenstunden übernimmt.
Die Fertigstellung von fortgeschrittenen Promotionsvorhaben kann mit einem Abschlussstipendium gefördert werden. Das Abschlussstipendium soll eine Dauer von einem halben Jahr nicht überschreiten.
Voraussetzung für die Gewährung eines Promotionsstipendiums ist, dass ein*e Hochschullehrer*in der HAW Kiel das Promotionsvorhaben betreut oder die zu fördernde Person Mitglied der HAW Kiel ist. Die weiteren Voraussetzungen können dem § 4 der Satzung der Fachhochschule Kiel über die Förderung des wissenschaftlichen und des künstlerischen Nachwuchses (Promotionsstipendienordnung 2022), zuletzt geändert am 26. Juni 2025, entnommen werden.
Die Förderung sollte spätestens ein halbes Jahr nach Bewerbungsschluss dieser Ausschreibung beginnen.
Die Höhe der monatlichen Stipendienrate richtet sich nach der Promotionsstipendienordnung 2022 und beträgt derzeit 1.650 Euro. Zusätzlich werden jeder Stipendiatin auf Antrag einmalige Sonderzuwendungen für Sach- und Reisekosten, die im Zusammenhang mit der Promotion stehen, zur Verwendung innerhalb des Bewilligungszeitraums bereitgestellt.
Als Bewerbungsunterlagen sind einzureichen:
Für ein Grundstipendium:
Für ein Abschlussstipendium:
Auf die Vorlage von Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen.
Bewerbungen mit vollständigen Unterlagen sind online bis zum 01.02.2026 über das **Online-Bewerbungsportal** zu richten an die zentrale Gleichstellungsbeauftragte der HAW Kiel, Frau Dr. Marike Schmeck, Sokratesplatz 1, 24149 Kiel.