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An der Hochschule für Musik und Theater »Felix Mendelssohn Bartholdy« Leipzig ist in der Fakultät II, in der Fachrichtung Klassischer Gesang / Musiktheater, zum Wintersemester 2025/26 ein Lehrauftrag im Fach Begleitung des Dramatischen Unterrichts
im Umfang von bis zu max. 9,75 Semesterwochenstunden zu vergeben. Der Aufgabenbereich umfasst die pianistische Begleitung des dramatischen Unterrichts von Hauptfachstudierenden sowie deren Begleitung bei Szenenabenden. Im Sinne der Bühnenpraxis wird erwartet, dass der Unterricht mitgestaltet wird, in die musikalische Interpretation eigene künstlerische Ideen einfließen und kreative Impulse für die Studierenden gegeben werden. Regelmäßiger wöchentlicher Unterricht ist erwünscht.
Vorausgesetzt werden ein abgeschlossenes fachbezogenes Hochschulstudium oder mehrjährige Theatererfahrung als Korrepetitor*in oder Dirigent*in, hervorragende pianistische Fähigkeiten, vielseitige Repertoirekenntnis im Bereich Oper und Operette, sehr gute stilistische Kenntnisse, Prima-Vista-Fähigkeiten, sehr gute Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift sowie Fremdsprachenkenntnisse (im Besonderen Italienisch).
Die Erteilung eines Lehrauftrags erfolgt auf der Grundlage von § 68 des Sächsischen Hochschulgesetzes für ein Semester oder ein Studienjahr. Frauen werden ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Bitte richten Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung an die Hochschule für Musik und Theater »Felix Mendelssohn Bartholdy« Leipzig, Dekanin der Fakultät II, Frau Prof. Anne-Kathrin Gummich. Fassen Sie Ihre Unterlagen mit Lebenslauf, Darstellung Ihres künstlerischen und pädagogischen Werdegangs sowie Zeugnissen in einer pdf-Datei zusammen und laden Sie diese bis zum 15.05.2025 in das Bewerbungsportal der HMT Leipzig (untenstehende Schaltfläche "Online-Bewerbung"). Die persönlichen Vorstellungen werden voraussichtlich Mitte Juni 2025 stattfinden. Bei Rückfragen im Zusammenhang mit der Ausschreibung dieses Lehrauftrages können sie sich an Prof. Ansi Verwey unter ansi.verwey@hmt-leipzig.de wenden. Bewerbungs-, Fahrt- und Übernachtungskosten im Zusammenhang mit der Bewerbung werden nicht erstattet. |
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