| Umfang |
Vollzeit |
| Beginn |
01.03.2026 |
| Bewerbungsfrist | 18.01.2026 |
fachliche Ansprechperson
Triinu Buchloh
Ansprechperson in der Personalabteilung
Lena Becker
lena.becker@haw-kiel.de
0431/210-1341
Mareike Reimers
mareike.reimers@haw-kiel.de
0431/210-1387
Vollzeit/Teilzeit (möglich) - unbefristet
Das Studienkolleg Schleswig-Holstein vermittelt deutschen, ausländischen und staatenlosen Studienbewerbern und Studienbewerberinnen, deren ausländische Bildungsnachweise den Zugang zu einer deutschen HAW nicht unmittelbar ermöglichen, die für das Studium in Deutschland erforderlichen sprachlichen und fachlichen Kenntnisse und macht sie mit den an den Hochschulen für angewandte Wissenschaften üblichen wissenschaftlichen Methoden vertraut. Die Unterrichtssprache ist Deutsch.
In Frage kommen Personen mit Zweitem Staatsexamen oder einer vergleichbaren Qualifikation, die über eine für die Position angemessene Berufserfahrung verfügen. Die Stelle beinhaltet die Versetzung an die HAW Kiel. Die Unterrichtsverpflichtung richtet sich an die der Studienräte und Studienrätinnen an den allgemeinbildenden bzw. beruflichen Schulen.
Die Hochschule setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein. Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Bewerber*innen werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Die Hochschule ist bestrebt, ein Gleichgewicht zwischen weiblichen und männlichen Beschäftigten in der Landesverwaltung zu erreichen. Sie fordert deshalb Frauen mit passender Qualifizierung auf, sich zu bewerben. Frauen werden bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.
Die Hochschule ist wiederholt zertifiziert im audit familiengerechte hochschule – die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Förderung der Teilzeitbeschäftigung sind ihr besonderes Anliegen. Deshalb sind an Teilzeit interessierte Bewerber*innen besonders angesprochen.
Die HAW Kiel begrüßt ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund.
Diese Ausschreibung richtet sich gleichermaßen an Beschäftigte des Landes Schleswig-Holstein und an externe Bewerber*innen.