Im Staatsministerium ist bei Abteilung IV - Grundsatz - zum nächstmöglichen Zeitpunkt der Dienstposten einer
zu besetzen.
Abteilung IV ist die Grundsatzabteilung des Staatsministeriums. Sie ist verantwortlich für die Beratung der Hausspitze in grundsätzlichen und politisch-strategischen Fragen, für die Regierungsplanung und Landtagsangelegenheiten sowie für das Verfassen der Reden des Ministerpräsidenten. Weitere Zuständigkeiten der Abteilung sind insbesondere Fragen der Bürgerbeteiligung, der Bildungspolitik, der Migrations- und Integrationspolitik, der Religionspolitik sowie der Bekämpfung des Antisemitismus.
Die Tätigkeit erstreckt sich im Wesentlichen auf folgende Arbeiten innerhalb dieser Aufgabenfelder:
Eine Änderung des Aufgabenzuschnitts bleibt vorbehalten.
Im Beschäftigtenverhältnis erfolgt die Eingruppierung bei Vorliegen der tarifrechtlichen und persönlichen Voraussetzungen übertariflich bis zur Entgeltgruppe 7 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L).
Die Gehaltsspanne entnehmen Sie bitte der Gehaltstabelle, die Sie unter folgendem Link finden: Gehaltstabelle.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die überwiegende Zahl der Arbeitsplätze des Staatsministeriums ist barrierefrei zugänglich. Im Bedarfsfall unterstützen wir eine behinderungsgerechte Ausstattung des Arbeitsplatzes. Bei Fragen können Sie sich unter Schwerbehindertenvertretung@stm.bwl.de zudem an die Schwerbehindertenvertretung des Staatsministeriums wenden, die Ihnen gerne Fragen zur Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen beantwortet und Sie nach Ihrer Bewerbung im weiteren Bewerbungsprozess unterstützt.
Es handelt sich um eine Vollzeittätigkeit, die jedoch grundsätzlich teilbar ist. Voraussetzung ist, dass die Bewerbungslage eine Besetzung im Tandem ermöglicht.
Das Staatsministerium ist Träger des Zertifikats „audit berufundfamilie“. Das Land Baden-Württemberg ist Unterzeichner der Charta der Vielfalt.