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Die Hochschule Wismar ist eine gut aufgestellte, leistungsstarke und kreative Hochschule mit enger Bindung zur lokalen Wirtschaft. Durch ihre drei Fakultäten mit den Schwerpunkten Technik, Wirtschaft und Gestaltung bietet sie eine hervorragende Basis für interdisziplinäre Forschung und moderne Lehre. Die Hansestadt Wismar als enger Partner gehört zum UNESCO Weltkulturerbe und ist mit ihrer unmittelbaren Lage an der Ostsee ein attraktiver Studien- und Arbeitsort.

In der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften der Hochschule Wismar ist zum 01.09.2026 zu besetzen:

W2 Professur Allgemeine Betriebswirtschaftslehre/ Maritime Wirtschaft

Umfang

Vollzeit

Befristung

unbefristet

Beginn

01.09.2026

Bewerbungsfrist

30.09.2024


Die Bewerberin oder der Bewerber vertritt die Professur in Lehre und Forschung. Zu den Aufgaben gehört die Vorbereitung und Organisation von Vorlesungen und Seminaren in deutscher und englischer Sprache, einschließlich der Betreuung von wissenschaftlichen Arbeiten der Studierenden und kooperativer Promotionen. Lehrerfahrung im Bereich der maritimen Wirtschaft, im strategischen Management und beim Einsatz von General Management Planspielen sollten vorhanden sein.

Verbunden mit der Professur ist die wissenschaftliche Leitung des EU Project Centers (EPC) an der Hochschule Wismar, das sich auf Projekte insbesondere im Ostseeraum, Mittelosteuropa und Zentralasien fokussiert. Die Leitung des EPC erfordert Erfahrung in der Projektakquise, EU Antragstellung und Projektmanagement im Rahmen transregionaler EU-Programme inklusive Controlling, Reporting Auditing und Ausschreibungen. Zu den Leitungsaufgaben gehören die Personalverantwortung des EPC Teams, die Kommunikation mit EU-Institutionen und die Öffentlichkeitsarbeit zur Positionierung der Hochschule. Auslandserfahrung und professionelle Sprachkenntnisse in Englisch und mindestens einer osteuropäischen Sprache sind unerlässlich.

Zum Aufgabenbereich gehören neben der Wahrnehmung der Lehre in dem Berufungs-gebiet, einschließlich der Grundlagenfächer der Allgemeinen Betriebswirtschaftslehre, unter Nutzung moderner, interaktiver Lehr- und Lernplattformen auch die Betreuung praxisorientierter Projekte und die Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit mit den Einrichtungen der Hochschule Wismar. Die Bereitschaft zur Mitarbeit in der akademischen Selbstverwaltung wird vorausgesetzt. Des Weiteren besteht die Möglichkeit zur Mitarbeit im Fernstudium der Hochschule Wismar.

Erwartet wird ein abgeschlossenes, einschlägiges wirtschaftswissenschaftliches Hochschulstudium, pädagogische Eignung, besondere Befähigung zur wissenschaftlichen Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird, sowie wissenschaftliche Publikationen und entsprechende nachgewiesene Praxiserfahrung im Berufungsgebiet. Eine mindestens fünfjährige berufliche Praxis, von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sind, ist nachzuweisen.

Nähere Auskünfte erteilt der Berufungskommissionsvorsitzende Herr Prof. Dr. Jürgen Zeis (03841 753 7121: juergen.zeis@hs-wismar.de). Die Professur wird im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit oder im Angestelltenverhältnis besetzt. Hinsichtlich der allgemeinen Einstellungsvoraussetzungen wird auf § 58 LHG M-V, bezüglich der dienstrechtlichen Stellung auf § 61 LHG M-V, verwiesen.Die Professur wird im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit oder im Angestelltenverhältnis besetzt. Hinsichtlich der allgemeinen Einstellungsvoraussetzungen wird auf § 58 LHG M-V, bezüglich der dienstrechtlichen Stellung auf § 61 LHG M-V, verwiesen.

Die Hochschule ist Trägerin des Total-E-Quality-Prädikates und als familiengerechte Hochschule zertifiziert. Die Hochschule Wismar strebt die Erhöhung des Frauenanteils in diesem Bereich an und fordert qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Solange Frauen in diesem Bereich der Hochschule Wismar unterrepräsentiert sind, werden Frauen bei gleichwertiger Qualifikation bevorzugt berücksichtigt (§ 9 Abs. 1 GlG M-V).

Bewerberinnen und Bewerber mit anerkannter Schwerbehinderung oder Gleichstellung gemäß § 2 Abs. 3 SGB IX werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Dazu ist es sinnvoll, schon in der Bewerbung ausdrücklich auf die Schwerbehinderung oder Gleichstellung aufmerksam zu machen und den Nachweis zu erbringen.

Bewerberinnen und Bewerber aus dem öffentlichen Dienst bitten wir, ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte zu erklären.

Bewerbungskosten werden von der Hochschule Wismar nicht übernommen, dies gilt auch für evtl. Vorstellungsgespräche.

Ihre vollständige und aussagekräftige Bewerbung senden Sie bitte bis zum 30.09.2024 online über das Bewerberportal BITE:

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