Im Staatsministerium ist bei Abteilung IV, Referat 45 - Stabsstelle der Staatsrätin für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung - zum nächstmöglichen Zeitpunkt der Dienstposten einer/eines
befristet für die Dauer von zwei Jahren zu besetzen.
Informationen zum Staatsministerium finden Sie hier.
Das Referat 45 ist zuständig für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung. Es hat eine Doppelfunktion. Als persönliches Büro und Stabsstelle der Staatsrätin sind Begleitung und Vorbereitung eines Regierungsmitglieds bei öffentlichen Auftritten und Gesprächen geboten. Als Fachreferat verantwortet das Referat 45, die strategischen Grundlagen der „Politik des Gehörtwerdens“ zu erarbeiten und umzusetzen. Es übt die Fachaufsicht über die Servicestelle Dialogische Bürgerbeteiligung aus.
Die Tätigkeit erstreckt sich im Wesentlichen auf folgende Arbeiten innerhalb dieser Aufgabenfelder:
Eine Änderung des Aufgabenzuschnitts bleibt vorbehalten.
Informationen für Beamtinnen und Beamte:
Der Dienstposten ist mit Beamtinnen/Beamten bis zur Besoldungsgruppe A 15 LBesG besetzbar.
Da eine freie und besetzbare Stelle nicht zur Verfügung steht, kann der Dienstposten mit Beamtinnen oder Beamten nur im Rahmen einer Abordnung besetzt werden.
Die Laufbahnbefähigung für den höheren Verwaltungsdienst ist Voraussetzung für die Wahrnehmung der Position im Beamtenverhältnis.
Informationen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer:
Im befristeten Beschäftigtenverhältnis erfolgt die Eingruppierung bei Vorliegen der tarifrechtlichen und persönlichen Voraussetzungen bis zur Entgeltgruppe 13 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L).
Eine Abordnung aus anderen Bereichen der Verwaltung ist auch im Bereich des TV-L möglich.
Die Gehaltsspanne entnehmen Sie bitte der Gehaltstabelle, die Sie unter folgendem Link finden: Gehaltstabelle.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die überwiegende Zahl der Arbeitsplätze des Staatsministeriums ist barrierefrei zugänglich. Im Bedarfsfall unterstützen wir eine behinderungsgerechte Ausstattung des Arbeitsplatzes. Bei Fragen können Sie sich unter Schwerbehindertenvertretung@stm.bwl.de zudem an die Schwerbehindertenvertretung des Staatsministeriums wenden, die Ihnen gerne Fragen zur Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen beantwortet und Sie nach Ihrer Bewerbung im weiteren Bewerbungsprozess unterstützt.
Es handelt sich um eine Vollzeittätigkeit, die jedoch grundsätzlich teilbar ist. Voraussetzung ist, dass die Bewerbungslage eine Besetzung im Tandem ermöglicht.
Das Staatsministerium ist Träger des Zertifikats „audit berufundfamilie“. Das Land Baden-Württemberg ist Unterzeichner der Charta der Vielfalt.