Umfang |
100 % = 18 SWS |
Vergütung |
W2 |
Beginn |
ab WS 2023/2024 |
Bewerbungsfrist | 11.12.2023 |
Ansprechperson für Fragen zum
Aufgabengebiet:
Berufungsausschussvorsitzender
Herr Professor Dr. Torben Tiedemann
torben.tiedemann@fh-kiel.de
Tel.: 04331/845-126
Ansprechpersonen in der
Personalabteilung:
Gabriele Küchmeister
gabriele.kuechmeister@fh-kiel.de
0431 210-1343
Nadine Seckler
nadine.seckler@fh-kiel.de
0431 210-1347
Wissensvermittlung mit starkem Praxisbezug – dafür steht die Fachhochschule Kiel seit mehr als 50 Jahren. Dabei arbeiten wir interdisziplinär und können als größte Hochschule für angewandte Wissenschaften im Land auf regionale wie internationale Netzwerke zurückgreifen. In den Studiengängen an unseren sechs Fachbereichen widmen wir uns mit rund 8000 Studierenden den aktuellen Herausforderungen von Wirtschaft und Gesellschaft.
Am Fachbereich Agrarwirtschaft ist daher folgende Professur zu besetzen:
Im Rahmen der Professur wird erwartet, dass die bewerbende Person Grundlagen und Vertiefungen im Bereich der landwirtschaftlichen Unternehmensführung mit dem Schwerpunkt betriebswirtschaftliche Nutzung und interdisziplinäre Einordnung von produktionstechnischen und umweltrelevanten Daten, die u.a. durch Smart Farming gewonnen werden, in Forschung und Lehre vertritt. Dabei soll die Professur den Studierenden des Bachelor- und des Masterstudienganges das landwirtschaftliche Unternehmenscontrolling, das digitale Datenmanagement und die Voraussetzungen eines nachhaltigen Unternehmensmanagements praxisnah vermitteln. Darüber hinaus ist eine grundsätzliche Bereitschaft zur Mitwirkung an weiteren agrarökonomischen und fächerübergreifenden Modulen erwünscht.
Wir freuen uns auf qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber, die sich bei uns in Lehre und Forschung interdisziplinär einbringen. Die fachliche Qualifikation wird durch Studienverlauf und Promotion im Bereich der Agrar- oder Wirtschaftswissenschaften nachgewiesen. Einschlägige Berufserfahrungen in der agrar- und ernährungswirtschaftlichen Wertschöpfungskette sind erforderlich. Wünschenswert sind darüber hinaus Erfahrungen in der Hochschullehre oder anderen Formen der Wissensvermittlung. Es wird vorausgesetzt, dass sich die bewerbende Person in der Selbstverwaltung der Hochschule maßgeblich engagiert, mit anderen Hochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen kooperiert und sich in der angewandten Forschung sowie am Wissenstransfer aktiv beteiligt.
Allgemeine Anforderungen:
Bewerbende müssen neben den allgemeinen beamtenrechtlichen Voraussetzungen die Voraussetzungen des § 61 HSG erfüllen.
Erforderlich sind:
Die Fachhochschule Kiel bietet didaktische Aus- und Fortbildung während der ersten beiden Beschäftigungsjahre an. Es wird erwartet, dass dieses Angebot genutzt wird.
Die Hochschule setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein. Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Die Hochschule ist bestrebt, ein Gleichgewicht zwischen weiblichen und männlichen Beschäftigten in der Landesverwaltung zu erreichen. Sie fordert deshalb Frauen mit passender Qualifizierung auf, sich zu bewerben. Frauen werden bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.
Die Fachhochschule Kiel begrüßt ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund.
Auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen.
Bewerbungen mit vollständigen Unterlagen sind bis zum 11.12.2023 zu richten an die Personalabteilung, Gabriele Küchmeister, Sokratesplatz 1, 24149 Kiel.
Für inhaltliche Rückfragen steht Professor Dr. Torben Tiedemann (torben.tiedemann@fh-kiel.de) zur Verfügung.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung über unser Online-Bewerbungsportal.