Kennung | FB/SuG |
Anzahl Stellen |
1 |
Umfang |
100 % = 18 SWS |
Vergütung |
W2 |
Beginn | zum nächst- |
Bewerbungsfrist | 06.11.2025 |
Ansprechperson bei inhaltlichen und fachlichen Fragen:
Berufungsausschussvorsitzende
Prof. Dr. Anja Henningsen
0431 210-3039
anja.henningsen@fh-kiel.de
Ansprechperson aus der Personalabteilung bei Fragen zum Verfahren:
Gabriele Küchmeister
gabriele.kuechmeister@fh-kiel.de
0431 210-1343
Theresia Sallam
theresia.sallam@fh-kiel.de
0431 210-1346
Wissensvermittlung mit starkem Praxisbezug – dafür steht die Fachhochschule Kiel seit mehr als 50 Jahren. Dabei arbeiten wir interdisziplinär und können als größte Hochschule für angewandte Wissenschaften im Land auf regionale wie internationale Netzwerke zurückgreifen. In den Studiengängen an unseren sechs Fachbereichen widmen wir uns mit rund 8000 Studierenden den aktuellen Herausforderungen von Wirtschaft und Gesellschaft.
Am Fachbereich Soziale Arbeit und Gesundheit ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende Professur zu besetzen:
Die Lehre ist in den BA- und MA-Studiengängen Soziale Arbeit und Kindheitspädagogik angesiedelt.
Zentrale Inhalte der Lehre:
Vorausgesetzt werden vertiefte Kenntnisse historischer und aktueller Theoriediskurse und methodischer Entwicklungen Sozialer Arbeit auf nationaler und internationaler Ebene sowie hervorragende Kenntnisse und praktische Erfahrungen im Bereich professionellen Handelns in der Sozialen Arbeit, insbesondere in der Arbeit mit Gruppen, gruppenbezogener Ansätze der Sozialen Arbeit und Erfahrungen in der Leitung und Begleitung von Gruppen.
Erwartet werden ein auf das Lehrgebiet bezogener Hochschulabschluss, eine Promotion im Bereich der Sozialen Arbeit oder der Kindheitspädagogik sowie praktische Erfahrungen im Bereich gruppenbezogener Hilfeprozesse.
Wir freuen uns auf eine Kollegin/einen Kollegen, die oder der sich an der Weiterentwicklung der Studiengänge des Fachbereiches sowie an interdisziplinären (Forschungs-)Projekten beteiligt, in den interdisziplinären Wochen der Fachhochschule Kiel mitwirkt sowie regionale, landesbezogene und -übergreifende Praxis- und Forschungskontakte (weiter-)entwickelt. Die Bereitschaft zum Engagement in der Selbstverwaltung der Fachhochschule wird vorausgesetzt.
Bewerbende müssen neben den allgemeinen beamtenrechtlichen Voraussetzungen die Voraussetzungen des § 61 HSG erfüllen.
Erforderlich sind:
Die Fachhochschule Kiel bietet vielfältige Möglichkeiten zur didaktischen Aus- und Fortbildung sowie ein spezielles Onboarding-Programm im ersten Beschäftigungsjahr. Es wird erwartet, dass dieses Angebot genutzt wird.
Darüber hinaus offerieren wir Ihnen ein anwendungsorientiertes Lehr- und Forschungsumfeld mit exzellenter Ausstattung. Wir vertreten einen ganzheitlichen und interdisziplinären Ansatz bei der Vermittlung aktuellen theoretischen Wissens und praktischen Könnens. Die Studierenden lernen in kleinen Gruppen und erfahren eine intensive Betreuung durch die Lehrenden.
Als Landeseinrichtung bieten wir allen Beschäftigten ein vergünstigtes Jobticket für den Öffentlichen Personennahverkehr an, das die Nutzung der Fördefähren einschließt.
Die Hochschule setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein. Daher werden schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Bewerberinnen oder Bewerber bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die Hochschule ist bestrebt, den Anteil der Wissenschaftlerinnen zu erhöhen. Sie fordert deshalb geeignete Frauen auf, sich zu bewerben. Frauen werden bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt. Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben.
Auf die Vorlage von Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen.
Bewerbungen sind online mit vollständigen Unterlagen sind bis zum 06.11.2025 zu richten an den Dekan des Fachbereichs Soziale Arbeit und Gesundheit, Herrn Prof. Dr. Sebastian Möller-Dreischer, Sokratesplatz 2, 24149 Kiel.