Die Hochschule Wismar ist eine gut aufgestellte, leistungsstarke und kreative Hochschule mit enger Bindung zur lokalen Wirtschaft. Durch ihre drei Fakultäten mit den Schwerpunkten Technik, Wirtschaft und Gestaltung bietet sie eine hervorragende Basis für interdisziplinäre Forschung und moderne Lehre. Die Hansestadt Wismar als enger Partner gehört zum UNESCO Weltkulturerbe und ist mit ihrer unmittelbaren Lage an der Ostsee ein attraktiver Studien- und Arbeitsort.
In der Fakultät für Ingenieurwissenschaften der Hochschule Wismar ist zum 01.03.2027 zu besetzen:
Gesucht wird eine engagierte und innovative Persönlichkeit, die das Lehrgebiet „Angewandte Informatik“ in den Bachelor- und Masterstudiengängen der Fakultät für Ingenieurwissenschaften der Hochschule Wismar, vornehmlich im Bereich Maschinenbau/Verfahrens- und Umwelttechnik, vertritt.
Vorausgesetzt werden ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium der Technischen Informatik, einer ingenieurwissenschaftlichen Disziplin mit ausgeprägtem Informatikbezug oder eines inhaltlich vergleichbaren Studiengangs sowie der Nachweis besonderer wissenschaftlicher Befähigung, der durch eine qualifizierte Promotion zu erbringen ist.
Mögliche Forschungsschwerpunkte dieser Professur befassen sich mit
Zur Bearbeitung entsprechender Projekte stehen sehr gut ausgestattete Labore zur Verfügung.
Es wird erwartet, Lehrveranstaltungen in Ingenieurinformatik, Angewandter Numerik, Modellbildung und Simulation dynamischer Systeme sowie in Grundlagenfächern der Fakultät zu übernehmen. Daher stellen Lehrerfahrungen im Hochschulbereich wie auch die Bereitschaft, englischsprachige Lehrveranstaltungen anzubieten, ein weiteres Auswahlkriterium dar. Darüber hinaus wird erwartet, die Fachgebiete in anwendungsbezogener Forschung sowie in interdisziplinärer Zusammenarbeit mit der regionalen Wirtschaft zu vertreten.
Nähere Auskünfte erteilt der Vorsitzende der Berufungskommission, Herr Prof. Dr. Christoph Hornberger (03841/7537555; christoph.hornberger@hs-wismar.de).
Die allgemeinen Einstellungsvoraussetzungen ergeben sich aus § 58 Landeshochschulgesetz M-V. Dazu zählen besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereiches ausgeübt worden sein müssen.
Die dienstrechtliche Stellung der Professorinnen und Professoren wird in § 61 Landeshochschulgesetz M-V geregelt.
Wir bieten
Bewerberinnen und Bewerber aus dem öffentlichen Dienst bitten wir, ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte zu erklären.
Ihre vollständige und aussagekräftige Bewerbung senden Sie bitte bis zum 03.08.2025 online über das Bewerberportal BITE.