Im Staatsministerium Baden-Württemberg ist bei Referat 17 – Geschäftsstelle Normenkontrollrat – zum nächstmöglichen Zeitpunkt der Dienstposten einer
zu besetzen.
Der im Jahr 2018 eingerichtete Normenkontrollrat Baden-Württemberg berät die Landesregierung Baden-Württemberg zu den Themen Bürokratieabbau, Bürokratievermeidung und bessere Rechtssetzung. Das unabhängige Gremium überprüft insb. die Entwürfe neuen Landesrechts auf bürokratische Belastungen und Möglichkeiten der Bürokratievermeidung und führt Projekte zu Bürokratiethemen durch.
Der Normenkontrollrat wird durch eine Geschäftsstelle unterstützt.
Die Tätigkeit erstreckt sich im Wesentlichen auf folgende Arbeiten innerhalb dieser Aufgabenfelder:
Eine Änderung des Aufgabenzuschnitts bleibt vorbehalten.
Informationen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer:
Im Beschäftigtenverhältnis erfolgt die Eingruppierung bei Vorliegen der tarifrechtlichen und persönlichen Voraussetzungen bis zur Entgeltgruppe 6 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L).
Die Gehaltsspanne entnehmen Sie bitte der Gehaltstabelle, die Sie unter folgendem Link finden: Gehaltstabelle.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die überwiegende Zahl der Arbeitsplätze des Staatsministeriums ist barrierefrei zugänglich. Im Bedarfsfall unterstützen wir eine behinderungsgerechte Ausstattung des Arbeitsplatzes. Bei Fragen können Sie sich unter Schwerbehindertenvertretung@stm.bwl.de zudem an die Schwerbehindertenvertretung des Staatsministeriums wenden, die Ihnen gerne Fragen zur Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen beantwortet und Sie nach Ihrer Bewerbung im weiteren Bewerbungsprozess unterstützt.
Das Staatsministerium ist Träger des Zertifikats „audit berufundfamilie“. Das Land Baden-Württemberg ist Unterzeichner der Charta der Vielfalt.