Im Staatsministerium ist im Persönlichen Büro des Staatssekretärs und Vertreters des Landes bei der Europäischen Union zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer
zu besetzen.
Informationen zum Staatsministerium finden Sie hier.
Der Staatssekretär und Vertreter des Landes Baden-Württemberg bei der Europäischen Union verantwortet die politische Koordination innerhalb der Landesregierung und zu den Fraktionen im baden-württembergischen Landtag, die Europapolitik und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit. Zudem ist er zuständig für die Pflege der internationalen Kontakte des Landes.
Die Assistenz unterstützt in allen administrativen und organisatorischen Belangen.
Die Tätigkeit erstreckt sich im Wesentlichen auf folgende Arbeiten innerhalb dieser Aufgabenfelder:
Eine Änderung des Aufgabenzuschnitts bleibt vorbehalten.
Informationen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer:
Im Beschäftigtenverhältnis erfolgt die Eingruppierung bei Vorliegen der tarifrechtlichen und persönlichen Voraussetzungen übertariflich bis zur Entgeltgruppe 9b des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Es wird zusätzlich eine außertarifliche monatliche Zulage in Höhe von 400,00 € brutto bei Vollbeschäftigung auf Grundlage der Assistenzen-Richtlinien gewährt.
Die Gehaltsspanne entnehmen Sie bitte der Gehaltstabelle, die Sie unter folgendem Link finden: Gehaltstabelle.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die überwiegende Zahl der Arbeitsplätze des Staatsministeriums ist barrierefrei zugänglich. Im Bedarfsfall unterstützen wir eine behinderungsgerechte Ausstattung des Arbeitsplatzes. Bei Fragen können Sie sich unter Schwerbehindertenvertretung@stm.bwl.de zudem an die Schwerbehindertenvertretung des Staatsministeriums wenden, die Ihnen gerne Fragen zur Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen beantwortet und Sie nach Ihrer Bewerbung im weiteren Bewerbungsprozess unterstützt.
Es handelt sich um eine Vollzeittätigkeit, die jedoch grundsätzlich teilbar ist. Voraussetzung ist, dass die Bewerbungslage eine Besetzung im Tandem ermöglicht.
Das Staatsministerium ist Träger des Zertifikats „audit berufundfamilie“. Das Land Baden-Württemberg ist Unterzeichner der Charta der Vielfalt.