In der Servicestelle Dialogische Bürgerbeteiligung Baden-Württemberg ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer
zu besetzen.
Informationen zur Servicestelle Bürgerbeteiligung finden Sie hier.
Die neu eingerichtete Servicestelle Dialogische Bürgerbeteiligung Baden-Württemberg berät und unterstützt Behörden auf kommunaler, regionaler und Landesebene bei der Dialogischen Bürgerbeteiligung. Die Servicestelle ist eine nicht-rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie ist eine nachgeordnete, aber eigenständige Einheit des Staatsministeriums Baden-Württemberg. Die Servicestelle Bürgerbeteiligung organisiert die Bürgerbeteiligung vor Ort gemeinsam mit Behörden und privaten Dienstleistern. Die Servicestelle besteht aus einer Beratungseinheit und einer zentralen Vergabestelle. Die Zentrale Vergabestelle ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH).
Die Tätigkeit erstreckt sich im Wesentlichen auf folgende Arbeiten innerhalb dieser Aufgabenfelder:
Eine Änderung des Aufgabenzuschnitts bleibt vorbehalten.
Informationen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer:
Im Beschäftigtenverhältnis erfolgt die Eingruppierung bei Vorliegen der tarifrechtlichen und persönlichen Voraussetzungen bis zur Entgeltgruppe 6 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L).
Die Gehaltsspanne entnehmen Sie bitte der Gehaltstabelle, die Sie unter folgendem Link finden: Gehaltstabelle.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die überwiegende Zahl der Arbeitsplätze der Servicestelle Bürgerbeteiligung ist barrierefrei zugänglich. Im Bedarfsfall unterstützen wir eine behinderungsgerechte Ausstattung des Arbeitsplatzes. Bei Fragen können Sie sich unter Schwerbehindertenvertretung@stm.bwl.de zudem an die Schwerbehindertenvertretung des Staatsministeriums wenden, die Ihnen gerne Fragen zur Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen beantwortet und Sie nach Ihrer Bewerbung im weiteren Bewerbungsprozess unterstützt.
Es handelt sich um eine Vollzeittätigkeit, die jedoch grundsätzlich teilbar ist. Voraussetzung ist, dass die Bewerbungslage eine Besetzung im Tandem ermöglicht.
Das Staatsministerium ist Träger des Zertifikats „audit berufundfamilie“. Das Land Baden-Württemberg ist Unterzeichner der Charta der Vielfalt.